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   VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341   

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VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341 (https://dejure.org/2014,56594)
VG München, Entscheidung vom 06.05.2014 - M 2 K 13.31341 (https://dejure.org/2014,56594)
VG München, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - M 2 K 13.31341 (https://dejure.org/2014,56594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylverfahren; Herkunftsland IranKonversion zum Bahai-Glauben; Bestätigung der Mitgliedschaft durch Nationalen Geistigen Rat; Verfolgung von Bahai im Iran

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Würzburg, 02.10.2013 - W 6 K 13.30160

    Konversion vom Islam zur Religionsgemeinschaft der Bahá"í

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341
    Mit richterlichem Schreiben vom 21. März 2014 wurde der Beklagte darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des VG Würzburg vom 2. Oktober 2013 (W 6 K 13.30160) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gemacht werden soll.

    Das Gericht macht sich insoweit die tatsächlichen Feststellungen des VG Würzburg (U.v. 2.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris Rn. 33 - 35) zu eigen, die auch mit der Darstellung des Klägers in der mündlichen Verhandlung in Einklang stehen.

    Ergänzend wird auch insoweit auf die tatsächlichen Feststellungen des VG Würzburg (U.v. 2.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris Rn. 24 - 30; vgl. auch: VG Braunschweig, U.v. 21.2.2013 - 2 A 126/11 - veröffentlicht unter www.asyl.net) verwiesen, die von der Beklagten nicht in Frage gestellt wurden und das einleitend genannte Ergebnis bestätigen.

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341
    Dem Kläger darf insoweit nicht zugemutet werden, im Falle seiner Rückkehr in den Iran seine Religion zu verleugnen und von religiösen Betätigungen Abstand zu nehmen (vgl. EuGH, U.v. 5.9.2012 - C-71/11 u.a. - juris Ziff. 73 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341
    Dabei kann eine Verfolgungshandlung nicht nur in der schwerwiegenden Verletzung der Freiheit liegen, seine Religion im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch in der Verletzung der Freiheit, den Glauben öffentlich sowie frei von verfolgungsbedingter Unterdrückung als verpflichtend empfundener religiöser Betätigungen zu leben; maßgeblich sind dabei die Art der ausgeübten Repressionen und ihre Folgen für den Betroffenen (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 24).
  • VG Braunschweig, 21.02.2013 - 2 A 126/11

    Spruchreif, effektiver Rechtsschutz, Asylverfahren, Italien, grundlegende Mängel,

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 2 K 13.31341
    Ergänzend wird auch insoweit auf die tatsächlichen Feststellungen des VG Würzburg (U.v. 2.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris Rn. 24 - 30; vgl. auch: VG Braunschweig, U.v. 21.2.2013 - 2 A 126/11 - veröffentlicht unter www.asyl.net) verwiesen, die von der Beklagten nicht in Frage gestellt wurden und das einleitend genannte Ergebnis bestätigen.
  • VG Stuttgart, 13.05.2016 - A 11 K 3939/15

    Asylgewährung; Iran; Apostasie; Übertritt zur Bhai-Relogion; Ernsthaftigkeit des

    Deshalb kann auch eine Bescheinigung des Nationalen Geistigen Rats der Bahai in Deutschland, dass der Betreffende Mitglied der Bahai-Gemeinde ist, kein gewichtiges Indiz für die ernsthafte und dauerhafte Hinwendung zur Bahai-Religion sein (a.A. VG München Urt. v. 06.05.2014 - M 2 K 13.31341 - juris - und Urt. v. 01.08.2014 - M 2 K 14.30088 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 21.10.2015 - W 6 K 15.30149 - juris -, Urt. v. 18.06.2014 - W 6 K 14.30228 - juris - und Urt. v. 02.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris -).

    Für das Gericht ist nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig, wenn verschiedentlich aus der Bescheinigung des Nationalen Geistigen Rats der Bahai in Deutschland, dass der Betreffende Mitglied der Bahai-Gemeinde ist, ein sehr gewichtiges Indiz für eine ernsthafte und voraussichtlich dauerhafte Hinwendung zur Bahai-Religion abgeleitet wird (so VG München Urt. v. 06.05.2014 - M 2 K 13.31341 - juris - und Urt. v. 01.08.2014 - M 2 K 14.30088 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 21.10.2015 - W 6 K 15.30149 - juris -, Urt. v. 18.06.2014 - W 6 K 14.30228 - juris - und Urt. v. 02.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris -).

  • VG Greifswald, 15.12.2016 - 5 A 364/16
    Die Angaben des Klägers hierzu decken sich auch weitestgehend mit den Ausführungen des VG Würzburg im Urteil vom 21. Oktober 2015 (Az. W 6 K 15.30149 - , Rn. 34, juris; vgl. auch VG München, Urteil vom 06. Mai 2014 - M 2 K 13.31341 - , Rn. 23, juris).

    Auch nach der Rechtsprechung sind Anhänger des Bahá'ismus im Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit der Gefahr verfolgt zu werden ausgesetzt (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 21. Oktober 2 0 1 5 - W 6 K 15.30149 - Rn. 26, juris; VG München, Urteil vom 06. Mai 2014 - M 2 K 13.31341 Rn. 30, juris; VG Trier, Urteil vom 21. November 2013 - 2 K 334/13.TR, juris).

  • VG München, 01.08.2014 - M 2 K 14.30088

    Asylverfahren; Herkunftsland Iran

    Zwar können zum Bahaitum konvertierte Muslime im Iran einer beachtlichen Gefahr von Verfolgungshandlungen ausgesetzte sein, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder zumindest von subsidiären Schutz oder von Abschiebungsverboten grundsätzlich rechtfertigen (VG München, U. v. 6.5.2014 - M 2 K 13.31341 - VG Würzburg, U. v. 2.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Im Fall des Übertritts zum Bahaitum kann es ein sehr gewichtiges Indiz für eine ernsthafte und voraussichtlich dauerhafte Hinwendung zur Bahai-Religion darstellen, wenn dem Betroffenen nach einem persönlichen Gespräch mit zwei Beauftragten des Nationalen Geistigen Rats der Bahai in Deutschland von diesem Rat bestätigt wird, dass der Betroffene Mitglied der Bahai-Gemeinde ist (vgl. dazu: VG München, U. v. 6.5.2014 - M 2 K 13.31341 - VG Würzburg, U. v. 2.10.2013.

  • VG Würzburg, 21.10.2015 - W 6 K 15.30149

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Iranerin als Bahái--Mitglied

    DA.A; VG München, U.v. 6.5.2014 - M 2 K 13.31341 - juris; VG Trier, U.v. 21.11.2013 - 2 K 334/13.TR; U.v. 16.5.2013 - 2 K 1011/12.TR; VG Wiesbaden, U.v. 19.11.2013 - 6 K 971/13.WI.A; VG Düsseldorf, U.v. 11.10.2011 - 2 K 4175/10.A - juris; VG Ansbach, U.v. 31.03.2011 - AN 18 K 11.30040; VG Meiningen, U.v. 11.06.2008 - 5 K 20406/04 Me; kritisch VG Darmstadt, U.v. 28.6.2014 - 5 K 1087/12.DA.A - Entscheiderbrief 2014, 4).
  • VG München, 29.09.2021 - M 28 K 18.34426

    Erfolglose Asylklage eines iranischen Staatsangehörigen

    cc) Zum Bahaitum konvertierte Muslime können im Iran auch einer beachtlichen Gefahr von Verfolgungshandlungen ausgesetzt sein, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder zumindest von subsidiären Schutz oder von Abschiebungsverboten grundsätzlich rechtfertigen (vgl. Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran, vom 12. Januar 2019, Stand November 2018 S. 4, 12 und S. 14; VG München, U. v. 6.5.2014 - M 2 K 13.31341 - VG Würzburg, U. v. 2.10.2013 - W 6 K 13.30160 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
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